Gastspielordnung

Hauptkategorie: Vereinsinfos Satzungen/Ordnungen

Gastspielordnung:

 

1. Spielzeit:

Gastspieler dürfen die Anlagen der TF Kollow nur in Verbindung mit Vereinsmitgliedern nutzen. Durch die Gastspielbelegung sollten die Platznutzungsmöglichkeiten der Vereinsmitglieder nicht beeinträchtigt werden. In der Belegungsliste ist zu vermerken, für welche Zeiten Gastspieler Plätze belegt haben.

Mitglieder, die mit Gästen die Anlagen nutzen, sind für die Einhaltung der Platzordnung und der Gastspielordnung durch die Gäste verantwortlich.

2. Gebühren:

Mitglieder sind verpflichtet, sich spätestens unmittelbar vor ihrem Spiel mit ihrem eigenen Namen und dem des Gastes in die Platzbelegungsliste einzutragen, da diese dem Kassenwart als Kontrolle dient.

Die Vereinsmitglieder tragen Sorge dafür, dass die Spielgebühren für ihre Gäste an den Kassenwart abgeführt werden.

Sollte das nicht erfolgen, werden die Gebühren an Hand der Belegungsliste festgestellt und mit der 4. Quartalsrechnung bzw. -lastschrift abgerechnet:

Die Gastspielgebühr beträgt:

für Erwachsene ab 18 Jahren 8,00 € / Stunde

jedoch höchstens 16,00 € / Platz und Stunde

für Kinder und Jugendliche 2,50 € / Stunde

jedoch höchstens 5,00 € / Platz und Stunde

3. Aufnahme:

Werden Gastspieler im Laufe einer Saison in den Verein aufgenommen, so können die gezahlten Gastspielgebühren auf die Aufnahmegebühr angerechnet oder bei Aufnahme von Gastspielkindern bzw. Jugendlichen zurückgezahlt werden.

In besonderen Einzelfällen (z.B. Ferienkinder kann die Gebühr nach Maßgabe des Vorstandes ermäßigt werden.

4. Strafen:

Ein wiederholtes Nichteinhalten dieser Gastspielordnung kann durch den Vorstand mit Spielverbot und anderen Maßnahmen

geahndet werden.

5. Gültigkeit:

Diese Regelung gilt ab Saison 2005 bis auf Widerruf und kann nur durch den Vorstand geändert werden

- Der Vorstand -