I. Organisation des Ranglistenspielbetriebes
Die Organisation des Ranglistenbetriebes erfolgt durch den Sportwart. Er entscheidet in allen hier nicht geregelten Fragen des Ranglistenspielbetriebes. II. Aufnahme in den Ranglistenspielbetrieb (1) Grundsätzlich ist jedes Vereinsmitglied berechtigt, sich an den Ranglistenspielbetrieb des Vereines zu beteiligen. (2) Die Aufnahme erfolgt durch Anmeldung beim Sportwart, der den Ranglistenspielbetrieb organisiert und überwacht. (3) Spieler, die neu in den Ranglistenspielbetrieb eintreten, werden grundsätzlich auf den letzten Ranglistenplatz eingestuft. III. Durchführung des Ranglistenspielbetriebes (1) Spielregeln, Spieldauer: Für alle Ranglistenspiele gelten die offiziellen Tennisspielregeln des DTB. Gespielt wird in zwei Gewinnsätzen unter Anwendung der Tiebreak – Regel mit eigenen Bällen. Ein Ranglistenspiel ist nach max. 1 Doppelstunde zu beenden. Durch Zeitablauf beendete Ranglistenspiele sind entsprechend dem Spielstand nach der Gesamtzahl der durchgeführten und gewonnenen Spiele zu werten. Aus Witterungsgründen abgebrochene Ranglistenspiele können i8nnerhalb der nächsten 2 Tage fortgesetzt werden. (2) Spielzeitraum: Ranglistenspiele können nur in der Zeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres ausgetragen werden. (3) Tannenbaumrangliste: Für den TF Kollow gilt die sogenannte Tannenbaumrangliste. In dieser Rangliste kann jeder Spieler alle in seiner Zeile links von ihm und alle in der nächst höheren Zeile rechts von ihm stehenden Spieler fordern. (4) Forderungsbuch: Im Forderungsbuch sind von den Spielern alle Forderungen und Ergebnisse schriftlich festzuhalten. (5) Gültigkeit einer Forderung: Eine Forderung ist gültig, - wenn der Geforderte in derselben Zeile links oder in der nächst höheren Zeile rechts vom Fordernden steht, - wenn der Geforderte und der Fordernde zum Zeitpunkt der Forderung keine „alte“ Forderung mehr ausspielen muss, - wenn zuerst der geforderte Spieler verständigt und dann anschließend die Forderung ordnungsgemäß in das Forderungsbuch eingetragen wurde. (6) Können sich Forderer und Geforderter nicht auf einen Spieltermin innerhalb der nächsten 11 Tage einigen, so kann der Sportwart auf Wunsch einer der beiden Spieler einen Termin festsetzen, der aber innerhalb der oben genannten Frist liegen muss. (7) Gültigkeitsdauer einer Forderung: Eine Forderung ist in jedem Fall nur 11 Tage gültig, auch wenn es bis dahin nicht zu einem Forderungsspiel gekommen ist. D.h. nach Ablauf von 11 Tagen können Fordernder und Geforderter wieder selbst fordern bzw. von anderen Spielern gefordert werden. Von einer unmittelbaren Wiederholung der „ursprünglichen“ – nicht ausgetragenen - Forderung haben neue Forderungen jedoch Vorrang, wenn sie am ersten Tag nach Ablauf der alten Forderung gestellt werden. (8) Nichtantreten des Geforderten wegen Krankheit, Verletzung, Urlaub, beruflicher Abwesenheit u.a.: Kann der Geforderte aus oben genannten Gründen nicht antreten, so verliert die Forderung ihre Gültigkeit. Der Geforderte muss aber innerhalb eines Monats seine Spielfähigkeit beim Sportwart melden oder er verliert pro Monat einen Ranglistenplatz. (9) Weiterhin nicht zustande gekommene Forderungsspiele: Verschulden weder Geforderter noch Fordernder das Nichtzustandekommen des Forderungsspieles, so gilt für beide Spieler Punkt (7). Verschuldet der Fordernde das Nichtzustandekommen des Spieles, so gilt das Spiel für ihn verloren. Verschuldet der Geforderte das Nichtzustandekommen des Spieles, so gilt das Spiel für ihn verloren. (10) Auswirkungen eines Forderungsspieles: Gewinnt der Geforderte, so bleibt die Rangliste unverändert; gewinnt der Fordernde, so wird er auf den Platz des Geforderten gesetzt, während dieser und alle bei der Forderung übersprungenen Spieler einen Platz herab gesetzt werden. Platzierungen in der Rangliste sind nur vom Sportwart vorzunehmen. (11) Ergebniseintragung: Die Durchführung eines Ranglistenspieles ist unmittelbar nach dem Spiel zusammen mit dem Ergebnis in das Ranglistenbuch einzutragen, damit für die anderen Ranglistenspieler ersichtlich ist, dass die Forderung abgeschlossen ist und die beiden Spieler neu gefordert werden können. (12) Revanche – Spiel: Ein Revanche – Spiel, egal welcher der beiden Spieler das erste Forderungsspiel gewonnen hat, ist erst nach Ablauf von 21 Tagen zulässig. (13) Wer nicht mindestens 1 Ranglistenspiel pro Saison gespielt hat, wird aus der Rangliste gestrichen. IV. Austritt aus der Rangliste Jeder Spieler kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus der Rangliste austreten. V. Ausschluss aus der Rangliste Bei wiederholt grob unsportlichen Verhalten kann ein Spieler vom Sportwart nach Rücksprache mit dem Vorstand aus der Rangliste ausgeschlossen werden. Der Sportwart
Ranglistenordnung
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