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Auch ein Regenschauer kann unserer Anlage nichts anhaben

Unsere Anlage von oben

Unser Vereinsheim

Unsere Plätze 1 und 2

Ranglistenordnung

I. Organisation des Ranglistenspielbetriebes

Die Organisation des Ranglistenbetriebes erfolgt durch den Sportwart. Er entscheidet in allen

hier nicht geregelten Fragen des Ranglistenspielbetriebes.

II. Aufnahme in den Ranglistenspielbetrieb

(1) Grundsätzlich ist jedes Vereinsmitglied berechtigt, sich an den Ranglistenspielbetrieb

des Vereines zu beteiligen.

(2) Die Aufnahme erfolgt durch Anmeldung beim Sportwart, der den Ranglistenspielbetrieb

organisiert und überwacht.

(3) Spieler, die neu in den Ranglistenspielbetrieb eintreten, werden grundsätzlich auf den

letzten Ranglistenplatz eingestuft.

III. Durchführung des Ranglistenspielbetriebes

(1) Spielregeln, Spieldauer:

Für alle Ranglistenspiele gelten die offiziellen Tennisspielregeln des DTB. Gespielt wird in

zwei Gewinnsätzen unter Anwendung der Tiebreak – Regel mit eigenen Bällen. Ein

Ranglistenspiel ist nach max. 1 Doppelstunde zu beenden. Durch Zeitablauf beendete

Ranglistenspiele sind entsprechend dem Spielstand nach der Gesamtzahl der

durchgeführten und gewonnenen Spiele zu werten. Aus Witterungsgründen abgebrochene

Ranglistenspiele können i8nnerhalb der nächsten 2 Tage fortgesetzt werden.

(2) Spielzeitraum:

Ranglistenspiele können nur in der Zeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres

ausgetragen werden.

(3) Tannenbaumrangliste:

Für den TF Kollow gilt die sogenannte Tannenbaumrangliste. In dieser Rangliste kann jeder

Spieler alle in seiner Zeile links von ihm und alle in der nächst höheren Zeile rechts von ihm

stehenden Spieler fordern.

(4) Forderungsbuch:

Im Forderungsbuch sind von den Spielern alle Forderungen und Ergebnisse schriftlich

festzuhalten.

(5) Gültigkeit einer Forderung:

Eine Forderung ist gültig,

- wenn der Geforderte in derselben Zeile links oder in der nächst höheren Zeile rechts

vom Fordernden steht,

- wenn der Geforderte und der Fordernde zum Zeitpunkt der Forderung keine „alte“

Forderung mehr ausspielen muss,

- wenn zuerst der geforderte Spieler verständigt und dann anschließend die Forderung

ordnungsgemäß in das Forderungsbuch eingetragen wurde.

(6) Können sich Forderer und Geforderter nicht auf einen Spieltermin innerhalb der

nächsten 11 Tage einigen, so kann der Sportwart auf Wunsch einer der beiden Spieler einen

Termin festsetzen, der aber innerhalb der oben genannten Frist liegen muss.

(7) Gültigkeitsdauer einer Forderung:

Eine Forderung ist in jedem Fall nur 11 Tage gültig, auch wenn es bis dahin nicht zu einem

Forderungsspiel gekommen ist. D.h. nach Ablauf von 11 Tagen können Fordernder und

Geforderter wieder selbst fordern bzw. von anderen Spielern gefordert werden.

Von einer unmittelbaren Wiederholung der „ursprünglichen“ – nicht ausgetragenen -

Forderung haben neue Forderungen jedoch Vorrang, wenn sie am ersten Tag nach Ablauf

der alten Forderung gestellt werden.

(8) Nichtantreten des Geforderten wegen Krankheit, Verletzung, Urlaub, beruflicher

Abwesenheit u.a.:

Kann der Geforderte aus oben genannten Gründen nicht antreten, so verliert die Forderung

ihre Gültigkeit.

Der Geforderte muss aber innerhalb eines Monats seine Spielfähigkeit beim Sportwart

melden oder er verliert pro Monat einen Ranglistenplatz.

(9) Weiterhin nicht zustande gekommene Forderungsspiele:

Verschulden weder Geforderter noch Fordernder das Nichtzustandekommen des

Forderungsspieles, so gilt für beide Spieler Punkt (7).

Verschuldet der Fordernde das Nichtzustandekommen des Spieles, so gilt das Spiel für ihn

verloren.

Verschuldet der Geforderte das Nichtzustandekommen des Spieles, so gilt das Spiel für ihn

verloren.

(10) Auswirkungen eines Forderungsspieles:

Gewinnt der Geforderte, so bleibt die Rangliste unverändert; gewinnt der Fordernde,

so wird er auf den Platz des Geforderten gesetzt, während dieser und alle bei der

Forderung übersprungenen Spieler einen Platz herab gesetzt werden.

Platzierungen in der Rangliste sind nur vom Sportwart vorzunehmen.

(11) Ergebniseintragung:

Die Durchführung eines Ranglistenspieles ist unmittelbar nach dem Spiel zusammen

mit dem Ergebnis in das Ranglistenbuch einzutragen, damit für die anderen

Ranglistenspieler ersichtlich ist, dass die Forderung abgeschlossen ist und die beiden

Spieler neu gefordert werden können.

(12) Revanche – Spiel:

Ein Revanche – Spiel, egal welcher der beiden Spieler das erste Forderungsspiel

gewonnen hat, ist erst nach Ablauf von 21 Tagen zulässig.

(13) Wer nicht mindestens 1 Ranglistenspiel pro Saison gespielt hat, wird aus der

Rangliste gestrichen.

IV. Austritt aus der Rangliste

Jeder Spieler kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus der Rangliste austreten.

V. Ausschluss aus der Rangliste

Bei wiederholt grob unsportlichen Verhalten kann ein Spieler vom Sportwart nach

Rücksprache mit dem Vorstand aus der Rangliste ausgeschlossen werden.

Der Sportwart