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Auch ein Regenschauer kann unserer Anlage nichts anhaben

Unsere Anlage von oben

Unser Vereinsheim

Unsere Plätze 1 und 2

Platzbelegungsordnung

PLATZBELEGUNGSORDNUNG

1.)             Auf nicht gebuchten Plätzen kann jederzeit gespielt werden.

2.)              Kinder und nicht berufstätige Jugendliche sollten ihre Spielzeiten werktags nicht in die Abendstunden legen d.h. nicht nach 18.00 Uhr)

      3.)              Jede Platzbelegung ist  v o r   Spielbeginn in die Platzbelegungsliste einzutragen.

4.)              Auf den Plätzen 1 und 3 können Vorbuchungen vorgenommen werden.

 

a)         Pro Kalenderwoche kann von einer Spielerin oder einem Spieler max. zweimal eine Doppelstunde für 10 Tage im Voraus in die Belegungsliste eingetragen werden. Unter diese Regelung fallen auch Ranglistenspiele.

Eine weitere Eintragung für dieselbe Woche kann erst vorgenommen werden, wenn die zunächst angemeldeten Spiele gespielt worden sind.

                  b)        Vorbuchungen können nur zur vollen Stunde vorgenommen werden.

c)        Eine Eintragung ist nur gültig, wenn sie Nachnamen und mindestens den Anfangsbuchstaben des Vornamen umßaßt.

d)         Erscheinen eingetragene Spielerinnen oder Spieler nicht bis max. 10 Minuten nach der eingetragenen Zeit zum Spiel, so darf jede andere Spielerin oder jeder andere Spieler den Platz belegen.

 

5.)              Auf den Plätzen 2 und 4 wird ohne Vorbuchung gespielt.

a)         Die maximale Spielzeit beträgt auf beiden Plätzen jeweils 1 Stunde.

b)         Der Wechsel erfolgt auf Platz 2 zur vollen Stunde und auf Platz 4 zur halben Stunde.

 

 

Der Vorstand

September 2001