Urschrift
G E S C H Ä F T S O R D N U N G
der Tennisfreunde in Kollow e.V. von 1980
Aufgrund des § 7 der geänderten Satzung vom 01. Februar 2002 hat der Gesamtvorstand die nachstehende Geschäftsordnung beschlossen. Sie bestimmt verbindlich die Richtlinien, nach denen Geschäfte Versammlungen und Sitzungen geführt werden. Satzungsgemäße Regelungen sind vorrangig.
A. Allgemeine Formen
1. |
Die Einberufung der Mitgliederversammlung und der zu beachtenden Formen regeln die ff § 12, 13 und 14 der Satzung. Die Einberufung weiterer Versammlungen sollte durch die/den Vorsitzende/n schriftlich oder mündlich, mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung mind. 3 Wochen vorher erfolgen. |
2. |
Der Gesamtvorstand tagt mindestens 5 mal im laufenden Geschäftsjahr. Die 1. Vorstandssitzung des Geschäftsjahres findet mindestens 5 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung statt. Die 2. Vorstandssitzung findet mindestens 2 Wochen nach der ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Termine der weiteren Vorstandssitzungen werden von der/dem Vorsitzenden bzw. Ihrem/seinem bestimmten Vertreter festgelegt. Die Einladungen zu den Vorstandssitzungen sollen mind. 2 Wochen vorher mit Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung erfolgen. |
3. |
Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung oder Sitzung ist beschlussfähig, soweit die festgelegte Stimmzahl vorhanden ist. Die Leitung obliegt der/dem Vorsitzenden oder der/dem bestimmten Vertreter/in. |
4. |
Die Tagesordnung ist bekannt zugeben. Die Abläufe oder die Beratungsformen von den Versammlungen bzw. Sitzungen sollen im üblichen Rahmen gehalten sein. Der/die jeweilige Vorsitzende ist für die Ordnungsmäßigkeit verantwortlich, stellt erforderliche Abstimmungsergebnisse fest, regelt die Redebeiträge und entscheidet über Unterbrechungen sowie die Schließung der Versammlung oder Sitzung. |
5. 6. |
Die zu führende Ehrungskartei beinhaltet in erster Linie die 25-jährige Mitglied-schaft, dann die Geburtstage 50, 60, 70, 75, 80, 85 und 90 sowie alle Hochzeiten der Vereinsmitglieder. Die erforderliche Anwesenheit bei den zu ehrenden Mitgliedern bleibt dem Vorstand vorbehalten. Abweichungen von der Geschäftsordnung können im Einzelfall zugelassen werden, soweit die Bestimmungen der Satzung nicht entgegenstehen. Grundsätzliche Auslegungen, Änderungen oder Ergänzungen können nur durch Beschluss des Gesamtvorstandes vorgenommen werden. |
B. Geschäftsführender Vorstand |
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1. |
Vorsitzende/r
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2. |
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
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3. |
Kassenwart/in
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C. Gesamtvorstand |
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4. - 3- |
Schriftführer/in
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5. |
Sportwart/in
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6. |
Platzwart/in
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7. 8. |
Jugendwart/in
Pressewart/in
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9. |
Festwart/in
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10. |
Jugendsprecher/in
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D. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung vom 01. Februar 2002 in Kraft. Satzungsmäßige Einflüsse durch diese Geschäftsordnung werden jedoch nur durch Versammlungsbeschlüsse wirksam.
Kollow, den 01. Februar 2002
Alfred Lühr Thomas Schnackenbeck Kerstin Fritzler
Vorsitzender Stelvertretender Vorsitzender Schriftführerin