Geschäftsordnung Vorstand

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Urschrift

G E S C H Ä F T S O R D N U N G

der Tennisfreunde in Kollow e.V. von 1980

Aufgrund des § 7 der geänderten Satzung vom 01. Februar 2002 hat der Gesamtvorstand die nachstehende Geschäftsordnung beschlossen. Sie bestimmt verbindlich die Richtlinien, nach denen Geschäfte Versammlungen und Sitzungen geführt werden. Satzungsgemäße Regelungen sind vorrangig.

A.     Allgemeine Formen

1.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung   und der zu beachtenden Formen regeln die ff § 12, 13 und 14 der Satzung. Die   Einberufung weiterer Versammlungen sollte durch die/den Vorsitzende/n   schriftlich oder mündlich, mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung mind. 3 Wochen vorher erfolgen.

2.

Der Gesamtvorstand tagt mindestens 5 mal   im laufenden Geschäftsjahr. Die 1. Vorstandssitzung des Geschäftsjahres findet mindestens 5 Wochen vor der   ordentlichen Mitgliederversammlung statt. Die 2. Vorstandssitzung findet   mindestens 2 Wochen nach der ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die   Termine der weiteren Vorstandssitzungen werden von der/dem Vorsitzenden bzw.   Ihrem/seinem bestimmten Vertreter festgelegt. Die Einladungen zu den   Vorstandssitzungen sollen mind. 2 Wochen vorher mit Bekanntgabe einer   vorläufigen Tagesordnung erfolgen.

3.

Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung   oder Sitzung ist beschlussfähig, soweit die festgelegte Stimmzahl vorhanden   ist. Die Leitung obliegt der/dem Vorsitzenden oder der/dem bestimmten   Vertreter/in.

4.

Die Tagesordnung ist bekannt zugeben. Die   Abläufe oder die Beratungsformen von den Versammlungen bzw. Sitzungen sollen   im üblichen Rahmen gehalten sein. Der/die jeweilige Vorsitzende ist für die   Ordnungsmäßigkeit verantwortlich, stellt erforderliche Abstimmungsergebnisse   fest, regelt die Redebeiträge und entscheidet über Unterbrechungen sowie die   Schließung der Versammlung oder Sitzung.

5.

6.

Die zu führende Ehrungskartei beinhaltet   in erster Linie die 25-jährige Mitglied-schaft, dann die Geburtstage 50, 60,   70, 75, 80, 85 und 90 sowie alle Hochzeiten der Vereinsmitglieder. Die   erforderliche Anwesenheit bei den zu ehrenden Mitgliedern bleibt dem Vorstand   vorbehalten.

Abweichungen von der Geschäftsordnung können im Einzelfall zugelassen   werden, soweit die Bestimmungen der Satzung nicht entgegenstehen.   Grundsätzliche Auslegungen, Änderungen oder Ergänzungen können nur durch   Beschluss des Gesamtvorstandes vorgenommen werden.

B.     Geschäftsführender Vorstand

1.

Vorsitzende/r

  1. )Leitung   der Versammlungen und der Vorstandssitzungen. Rechen-schaftsbericht zur   Mitgliederversammlung;
  2. )Repräsentationspflichten   des Tennisvereins gegenüber allen Vereinen, Vorständen der Verbände und   öffentlichen Ämtern;
  3. )Überwachung   der Geschäftsordnung, Jubiläen, Ehrungen und der Satzung;
  4. )Beantragung   von Zuschüssen aller Art.

2.

Stellvertretende/r Vorsitzende/r

  1. )Ständige/r   Vertreter/in des/der Vorsitzenden;
  2. )Leitung   der Verbindungen zu anderen Verbänden und Vereinen im Zusammenwirken mit   dem/der Sportwart/in und dem/der Jugendwart/in;
  3. )Betreuung   der passiven Mitglieder.

3.

Kassenwart/in

  1. )Ordnungsgemäße   Buchführung, Inventaraufstellung, Haushaltsvor-schläge, verantwortlich für   die Einhaltung des Haushaltsplanes und Aufstellung von Bilanzen zur Rechenschaftsablegung   im Bericht zur Mitgliederversammlung;
  2. )Zeitnahe   Rechenschaftsberichte zu den Vorstandssitzungen;
  3. )Verhandlungen   und Rechnungslegung mit öffentlichen Kassen/Banken;
  4. )Beachtung   der Gesetze und Verordnungen hinsichtlich von Steuer-, Abgaben- und   Versicherungsfragen.

C.     Gesamtvorstand

4.

-   3-

Schriftführer/in

  1. )Archivierung   des gesamten Schriftverkehrs – ohne Sport- und Kassenwesen – Unterstützung   des/der Vorsitzenden in den Bereichen : Satzung, Ehrungen, Jubiläen, Geburtstagen   etc.. Führung einer Ehrungskartei;
  2. )Berichterstattung   zur Mitgliederversammlung.
  3. )Protokollführung   bei Versammlungen/Vorstandsitzungen und Führung der Mitgliederliste.

5.

Sportwart/in

  1. )Gesamtverantwortung   für den Sportbetrieb des Vereins;
  2. )Vertretung   des Vereins in allen Bereichen des Sportbetriebes einschließlich   Schriftverkehr nach außen. Mitglied im Jugendvorstand als   Verbindungsmann/-frau;
  3. )Überwachung   des Mitgliederbestandes hinsichtlich der Ausstellung der Spielausweise; verantwortlich   für die Finanzplanung im Sportbereich;
  4. )Verantwortung   mit Planung und Organisation aller sportlichen Veranstaltungen des Vereins;   für den Jugendbereich in Abstimmung mit dem/der Jugendwart/in;
  5. )Berichterstattung   zur Mitgliederversammlung.

6.

Platzwart/in

  1. )Verantwortung   für bau- und pflegetechnische   Angelegenheiten der Tennisanlage einschließlich Beschaffung der   Arbeits- und Pflegemittel;
  2. )verantwortliche   Bewirtschaftung des zur Verfügung gestellten Etats mit zeitnahen   Rechenschaftsberichten zu den Vorstandssitzungen;
  3. )Planung   und Organisation für den Arbeitseinsatz williger Mitglieder mit Führung einer   Liste eigener und Mitgliedereinsatzstunden;
  4. )Überwachung   der von den Madenmannschaften erbrachten Pflege-leistungen an der   Tennisanlage;
  5. )Erstellung   und Berichterstattung eines Jahresarbeitsplanes zur Mitglieder-versammlung;
  6. )Verantwortung   für die vom Verein zur Verfügung gestellten Gerätschaften und deren Pflege.

7.

8.

Jugendwart/in

  1. )Gesamtleitung   der Jugendabteilung und Vorsitzende/r des Jugend-vorstandes. Schriftverkehr   im Jugendbereich;
  2. )Vertretung   des Vereins in Jugendfragen nach Außen und zu den Verbänden (Kreistennis-,   Kreissport-, Bezirkstennis-, Landestennis- und Landessportverband);
  3. )Verantwortung   für die Planung und Durchführung von Aktionen im Jugendbereich einschl.   Verwendungsnachweisen bei Bezuschussunge;.
  4. )Berichterstattung   zu den Vorstandssitzungen und zur Mitgliederver-sammlung.

Pressewart/in

  1. )Organisation   der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Werbung und Pressearbeit;
  2. )Erarbeitung   von vereinsinternen Veröffentlichungen und Rundschreiben in Zusammenarbeit   mit dem/der Vorsitzenden;
  3. )Berichterstattung   zur Mitgliederversammlung

9.

Festwart/in

  1. )Vorsitzende/r   des Festausschusses und Einsatz dessen   Mitglieder;
  2. )Planung,   Koordinierung und Durchführung aller gesellschaftlichen Veranstaltungen und Bewirtschaftung der internen   Sportveranstaltungen des Vereins (ausgenommen sind hierbei die Madenspiele);
  3. )Berichterstattung   zur Mitgliederversammlung.

10.

Jugendsprecher/in

  1. )der/die Jugendsprecher/in ist Mitglied des   Gesamtvorstandes;
  2. )der/die   Jugendsprecher/in kann auf Vorstandssitzungen des Vereins zu allen   Jugendfragen Stellung nehmen.

D. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung vom 01. Februar 2002 in Kraft. Satzungsmäßige Einflüsse durch diese Geschäftsordnung werden jedoch nur durch Versammlungsbeschlüsse wirksam.

Kollow, den 01. Februar 2002

Alfred Lühr                            Thomas Schnackenbeck                              Kerstin Fritzler

Vorsitzender                          Stelvertretender Vorsitzender                       Schriftführerin