Urschrift
G E S C H Ä F T S O R D N U N G
der Tennisfreunde in Kollow e.V. von 1980
Aufgrund des § 7 der geänderten Satzung vom 01. Februar 2002 hat der Gesamtvorstand die nachstehende Geschäftsordnung beschlossen. Sie bestimmt verbindlich die Richtlinien, nach denen Geschäfte Versammlungen und Sitzungen geführt werden. Satzungsgemäße Regelungen sind vorrangig.
A. Allgemeine Formen
1.
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Die Einberufung der Mitgliederversammlung und der zu beachtenden Formen regeln die ff § 12, 13 und 14 der Satzung. Die Einberufung weiterer Versammlungen sollte durch die/den Vorsitzende/n schriftlich oder mündlich, mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung mind. 3 Wochen vorher erfolgen.
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2.
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Der Gesamtvorstand tagt mindestens 5 mal im laufenden Geschäftsjahr. Die 1. Vorstandssitzung des Geschäftsjahres findet mindestens 5 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung statt. Die 2. Vorstandssitzung findet mindestens 2 Wochen nach der ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Termine der weiteren Vorstandssitzungen werden von der/dem Vorsitzenden bzw. Ihrem/seinem bestimmten Vertreter festgelegt. Die Einladungen zu den Vorstandssitzungen sollen mind. 2 Wochen vorher mit Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung erfolgen.
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3.
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Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung oder Sitzung ist beschlussfähig, soweit die festgelegte Stimmzahl vorhanden ist. Die Leitung obliegt der/dem Vorsitzenden oder der/dem bestimmten Vertreter/in.
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4.
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Die Tagesordnung ist bekannt zugeben. Die Abläufe oder die Beratungsformen von den Versammlungen bzw. Sitzungen sollen im üblichen Rahmen gehalten sein. Der/die jeweilige Vorsitzende ist für die Ordnungsmäßigkeit verantwortlich, stellt erforderliche Abstimmungsergebnisse fest, regelt die Redebeiträge und entscheidet über Unterbrechungen sowie die Schließung der Versammlung oder Sitzung.
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5.
6.
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Die zu führende Ehrungskartei beinhaltet in erster Linie die 25-jährige Mitglied-schaft, dann die Geburtstage 50, 60, 70, 75, 80, 85 und 90 sowie alle Hochzeiten der Vereinsmitglieder. Die erforderliche Anwesenheit bei den zu ehrenden Mitgliedern bleibt dem Vorstand vorbehalten.
Abweichungen von der Geschäftsordnung können im Einzelfall zugelassen werden, soweit die Bestimmungen der Satzung nicht entgegenstehen. Grundsätzliche Auslegungen, Änderungen oder Ergänzungen können nur durch Beschluss des Gesamtvorstandes vorgenommen werden.
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B. Geschäftsführender Vorstand
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1.
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Vorsitzende/r
- )Leitung der Versammlungen und der Vorstandssitzungen. Rechen-schaftsbericht zur Mitgliederversammlung;
- )Repräsentationspflichten des Tennisvereins gegenüber allen Vereinen, Vorständen der Verbände und öffentlichen Ämtern;
- )Überwachung der Geschäftsordnung, Jubiläen, Ehrungen und der Satzung;
- )Beantragung von Zuschüssen aller Art.
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2.
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Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- )Ständige/r Vertreter/in des/der Vorsitzenden;
- )Leitung der Verbindungen zu anderen Verbänden und Vereinen im Zusammenwirken mit dem/der Sportwart/in und dem/der Jugendwart/in;
- )Betreuung der passiven Mitglieder.
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3.
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Kassenwart/in
- )Ordnungsgemäße Buchführung, Inventaraufstellung, Haushaltsvor-schläge, verantwortlich für die Einhaltung des Haushaltsplanes und Aufstellung von Bilanzen zur Rechenschaftsablegung im Bericht zur Mitgliederversammlung;
- )Zeitnahe Rechenschaftsberichte zu den Vorstandssitzungen;
- )Verhandlungen und Rechnungslegung mit öffentlichen Kassen/Banken;
- )Beachtung der Gesetze und Verordnungen hinsichtlich von Steuer-, Abgaben- und Versicherungsfragen.
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C. Gesamtvorstand
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4.
- 3-
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Schriftführer/in
- )Archivierung des gesamten Schriftverkehrs – ohne Sport- und Kassenwesen – Unterstützung des/der Vorsitzenden in den Bereichen : Satzung, Ehrungen, Jubiläen, Geburtstagen etc.. Führung einer Ehrungskartei;
- )Berichterstattung zur Mitgliederversammlung.
- )Protokollführung bei Versammlungen/Vorstandsitzungen und Führung der Mitgliederliste.
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5.
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Sportwart/in
- )Gesamtverantwortung für den Sportbetrieb des Vereins;
- )Vertretung des Vereins in allen Bereichen des Sportbetriebes einschließlich Schriftverkehr nach außen. Mitglied im Jugendvorstand als Verbindungsmann/-frau;
- )Überwachung des Mitgliederbestandes hinsichtlich der Ausstellung der Spielausweise; verantwortlich für die Finanzplanung im Sportbereich;
- )Verantwortung mit Planung und Organisation aller sportlichen Veranstaltungen des Vereins; für den Jugendbereich in Abstimmung mit dem/der Jugendwart/in;
- )Berichterstattung zur Mitgliederversammlung.
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6.
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Platzwart/in
- )Verantwortung für bau- und pflegetechnische Angelegenheiten der Tennisanlage einschließlich Beschaffung der Arbeits- und Pflegemittel;
- )verantwortliche Bewirtschaftung des zur Verfügung gestellten Etats mit zeitnahen Rechenschaftsberichten zu den Vorstandssitzungen;
- )Planung und Organisation für den Arbeitseinsatz williger Mitglieder mit Führung einer Liste eigener und Mitgliedereinsatzstunden;
- )Überwachung der von den Madenmannschaften erbrachten Pflege-leistungen an der Tennisanlage;
- )Erstellung und Berichterstattung eines Jahresarbeitsplanes zur Mitglieder-versammlung;
- )Verantwortung für die vom Verein zur Verfügung gestellten Gerätschaften und deren Pflege.
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7.
8.
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Jugendwart/in
- )Gesamtleitung der Jugendabteilung und Vorsitzende/r des Jugend-vorstandes. Schriftverkehr im Jugendbereich;
- )Vertretung des Vereins in Jugendfragen nach Außen und zu den Verbänden (Kreistennis-, Kreissport-, Bezirkstennis-, Landestennis- und Landessportverband);
- )Verantwortung für die Planung und Durchführung von Aktionen im Jugendbereich einschl. Verwendungsnachweisen bei Bezuschussunge;.
- )Berichterstattung zu den Vorstandssitzungen und zur Mitgliederver-sammlung.
Pressewart/in
- )Organisation der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Werbung und Pressearbeit;
- )Erarbeitung von vereinsinternen Veröffentlichungen und Rundschreiben in Zusammenarbeit mit dem/der Vorsitzenden;
- )Berichterstattung zur Mitgliederversammlung
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9.
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Festwart/in
- )Vorsitzende/r des Festausschusses und Einsatz dessen Mitglieder;
- )Planung, Koordinierung und Durchführung aller gesellschaftlichen Veranstaltungen und Bewirtschaftung der internen Sportveranstaltungen des Vereins (ausgenommen sind hierbei die Madenspiele);
- )Berichterstattung zur Mitgliederversammlung.
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10.
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Jugendsprecher/in
- )der/die Jugendsprecher/in ist Mitglied des Gesamtvorstandes;
- )der/die Jugendsprecher/in kann auf Vorstandssitzungen des Vereins zu allen Jugendfragen Stellung nehmen.
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D. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung vom 01. Februar 2002 in Kraft. Satzungsmäßige Einflüsse durch diese Geschäftsordnung werden jedoch nur durch Versammlungsbeschlüsse wirksam.
Kollow, den 01. Februar 2002
Alfred Lühr Thomas Schnackenbeck Kerstin Fritzler
Vorsitzender Stelvertretender Vorsitzender Schriftführerin